AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Webentwicklung, Website-Miete, Hosting inkl. täglicher Erreichbarkeits-Checks

Auftragnehmer
Version / Stand
Mai 2026
Unternehmen
Inan Software OG
Adresse
Wagramer Straße 155/3/26, 1220 Wien, Österreich
Firmenbuch
FN 677527 p, Handelsgericht Wien
Kontakt
[email protected] | inansoftware.at
1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Aufträge und sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen der Inan Software OG als Auftragnehmerin und ihren Kunden als Auftraggeber im Bereich Webentwicklung, Webdesign, Website-Verkauf, Website-Miete, Hosting, technischer Betrieb, technische Betriebsbereitschaft, Support, Formularverarbeitung und sonstige digitale Dienstleistungen.

1.2 Diese AGB sind für Unternehmerkunden im B2B-Bereich konzipiert. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

1.3 Individuelle schriftliche Vereinbarungen, ein Angebot, ein Kaufvertrag, ein Mietvertrag oder eine sonstige projektbezogene Vereinbarung gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten.

2 Vertragsschluss, Angebot und Einbindung von AGB / AVV

2.1 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots, Unterzeichnung eines Kaufvertrags oder Mietvertrags, digitale Annahme, schriftliche Beauftragung per E-Mail oder durch Beginn der Leistungserbringung nach ausdrücklicher Freigabe zustande.

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Kaufvertrag, Mietvertrag, Projektbriefing oder einer schriftlich bestätigten Leistungsbeschreibung.

2.3 Die AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber vor Vertragsabschluss auf diese hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, sie einzusehen, herunterzuladen oder als Anlage zu erhalten. Dies kann insbesondere durch Übergabe, Beilage zum Vertrag, E-Mail-Versand oder Verlinkung erfolgen.

2.4 Soweit Inan Software OG im Rahmen eines Projekts personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, gilt der jeweilige Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) als zusätzlicher Vertragsbestandteil, sofern er dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss bereitgestellt oder zugänglich gemacht wurde und im Angebot, Kaufvertrag oder Mietvertrag darauf Bezug genommen wird.

2.5 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle schriftliche Zusatzvereinbarung, Kaufvertrag/Mietvertrag, Angebot/Leistungsbeschreibung, AVV hinsichtlich datenschutzrechtlicher Auftragsverarbeitung, diese AGB. Hinsichtlich konkreter Preise, Pakete, Zahlungsmodelle und projektspezifischer Leistungen geht das Angebot vor.

3 Leistungen der Inan Software OG

3.1 Die Inan Software OG erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Erstellung von Websites für Unternehmen, insbesondere Onepager, Unternehmenswebsites und individuelle Weblösungen;
  • Website-Mietmodelle ohne Kauf, bei denen eine Website gegen monatliche Vergütung bereitgestellt wird;
  • Hosting, technischer Betrieb, Monitoring, technische Betriebsbereitschaft und Support bei technischen Störungen;
  • Formularverarbeitung, E-Mail-Versand, Analyse- und Monitoring-Setups, soweit vereinbart;
  • zusätzliche Leistungen wie Änderungen, neue Seiten, neue Funktionen, Wartung, Inhaltspflege, CMS- oder Backend-Funktionen, soweit gesondert vereinbart.

3.2 Der Auftragnehmer kann bei der Umsetzung eigene Templates, Komponenten, Frameworks, Bibliotheken, Automatisierungen, Standardprozesse und technische Standards verwenden. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf individuelle Neuentwicklung sämtlicher Komponenten.

3.3 Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweise oder AGB können, wenn vereinbart, als technische oder organisatorische Vorlage eingebunden werden. Dies stellt keine Rechtsberatung dar. Die rechtliche Prüfung, Vollständigkeit, Aktualität und Freigabe obliegt dem Auftraggeber.

4 Technische Systeme, interne Anwendung und Dienstleister

4.1 Zur Angebotslegung, Vertragsabwicklung, Projektorganisation, Dokumentenerstellung, Kommunikation und Kundenbetreuung kann Inan Software OG interne Systeme verwenden, insbesondere eine geschützte Subdomain-Anwendung mit Datenbank.

4.2 In dieser internen Anwendung können Kunden-, Angebots-, Vertrags-, Projekt-, Status- und Kommunikationsdaten verarbeitet werden, insbesondere Firmenname, Ansprechpartner, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, UID-/Firmenbuchdaten, Angebotsdaten, Vertragsdaten, Preise, Zahlungsmodelle, Projektinformationen, Freigaben und interne Bearbeitungsvermerke.

4.3 Für die technische Umsetzung und Leistungserbringung können insbesondere Hosttech, Cloudflare, Cloudflare Pages, Cloudflare R2, Cloudflare D1, Cloudflare Zero Trust, GitHub, Decap CMS, UptimeRobot, Umami, Formspree, Resend.com, OpenAI/Whisper sowie vergleichbare Dienste eingesetzt werden, sofern dies für den jeweiligen Auftrag erforderlich oder zweckmäßig ist.

4.4 Resend.com kann insbesondere für den Versand von Angebots-, Vertrags-, Projekt-, System- und Kommunikations-E-Mails eingesetzt werden. Cloudflare D1 kann insbesondere als Datenbank für interne Kunden-, Angebots-, Vertrags- und Projektdaten verwendet werden. Formspree kann für Kontaktformulare und Formularweiterleitungen eingesetzt werden.

4.5 Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten, Speicherfristen, Empfängern und Drittlandübermittlungen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung sowie, soweit einschlägig, aus dem AVV.

5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten, Texte, Bilder, Logos, Unternehmensdaten, Freigaben und sonstigen Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.

5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bereitgestellte Inhalte auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Inhalte auf rechtliche, steuerliche, wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche oder datenschutzrechtliche Zulässigkeit zu prüfen.

5.3 Der Auftraggeber garantiert, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an bereitgestellten Texten, Bildern, Logos, Marken, Videos, Audiodateien, Fonts, Dokumenten und sonstigen Materialien verfügt. Wird der Auftragnehmer wegen solcher Inhalte von Dritten in Anspruch genommen, hält der Auftraggeber den Auftragnehmer schad- und klaglos, soweit die Inanspruchnahme nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist.

5.4 Verzögert sich das Projekt aufgrund fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Entstehender Mehraufwand kann gesondert verrechnet werden.

5.5 Verzögerungen, die durch verspätete Zahlungen, fehlende Inhalte, fehlende Zugangsdaten, fehlende Freigaben oder sonstige fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verschieben vereinbarte Termine entsprechend. Daraus entstehender Mehraufwand kann gesondert verrechnet werden.

6 Termine, Fristen und Projektabschluss

6.1 Angegebene Fertigstellungs-, Liefer- oder Veröffentlichungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindliche Fixtermine vereinbart wurden.

6.2 Fristen setzen voraus, dass der Auftraggeber alle erforderlichen Inhalte, Zugänge und Freigaben rechtzeitig bereitstellt. Verzögerungen auf Seiten des Auftraggebers verlängern Fristen entsprechend.

6.3 Verzögerungen durch höhere Gewalt, technische Störungen, Drittanbieter, Krankheit, behördliche Maßnahmen, Internet- oder Serverausfälle, Cyberangriffe oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

6.4 Nutzt der Auftraggeber die Website produktiv, veröffentlicht sie oder gibt sie gegenüber Dritten frei, gilt dies als Abnahme, sofern nicht ausdrücklich ein wesentlicher Mangel schriftlich vorbehalten wurde.

6.5 Projektfristen und voraussichtliche Laufzeiten beginnen erst zu laufen, wenn der Vertrag abgeschlossen ist, die vereinbarte Anzahlung, Vorauszahlung oder erste Rate vollständig eingegangen ist und der Auftraggeber die zur Umsetzung erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugangsdaten und Freigaben vollständig bereitgestellt hat, sofern im Angebot nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

7 Abnahme und Mängelrüge

7.1 Nach Fertigstellung wird die Leistung dem Auftraggeber zur Prüfung bereitgestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 14 Kalendertagen zu prüfen und etwaige wesentliche Mängel schriftlich und nachvollziehbar zu melden.

7.2 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt bei produktiver Nutzung, Veröffentlichung oder ausdrücklicher Freigabe durch den Auftraggeber.

7.3 Ein wesentlicher Mangel liegt nur vor, wenn die vereinbarte Hauptfunktion der Leistung erheblich beeinträchtigt ist. Geringfügige Abweichungen, subjektive Designwünsche, Inhalte des Auftraggebers oder nicht vereinbarte Zusatzfunktionen stellen keinen wesentlichen Mangel dar.

7.4 Nach Abnahme gewünschte Änderungen, Erweiterungen oder Korrekturen, die nicht auf einem wesentlichen Mangel beruhen, sind kostenpflichtige Zusatzleistungen.

8 Preise, Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen

8.1 Alle Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Preise in Euro. Umsatzsteuerliche Hinweise richten sich nach der jeweils gültigen steuerlichen Situation des Auftragnehmers und werden auf Rechnungen entsprechend ausgewiesen.

8.2 Beim Kaufmodell gilt, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, die im Angebot genannte Vorauszahlung oder Anzahlung bei Vertragsabschluss bzw. Projektstart sowie die vereinbarte Restzahlung nach Veröffentlichung oder Bereitstellung der Website. Der Projektstart erfolgt erst nach Vertragsabschluss, Ausstellung der Anzahlungs- bzw. Vorauszahlungsrechnung, Zahlungseingang der vereinbarten Anzahlung, Vorauszahlung oder ersten Rate sowie Bereitstellung der für das Projekt erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugangsdaten und Freigaben durch den Auftraggeber. Die Zahlungsfrist für die Schlusszahlung beginnt am Tag nach Veröffentlichung bzw. Bereitstellung.

8.3 Eine Ratenzahlung ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung möglich. Die Zahlung erfolgt in maximal sechs gleichen Monatsraten. Die erste Rate ist bei Projektstart fällig. Der Gesamtbetrag richtet sich nach dem vereinbarten Projektpreis zuzüglich des jeweiligen Ratenzuschlags: 2 Raten 0 %, 3 Raten +2 %, 4 Raten +4 %, 5 Raten +6 %, 6 Raten +8 %. Die vollständige Übergabe sowie die endgültige Einräumung der Nutzungsrechte erfolgen erst nach vollständiger Zahlung aller offenen Forderungen.

8.4 Laufende Leistungen, insbesondere Hosting, technische Betriebsbereitschaft, Monitoring, Support bei technischen Störungen oder Mietmodelle, werden monatlich im Voraus verrechnet, sofern nicht anders vereinbart.

8.5 Rechnungen sind innerhalb der im Angebot oder der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen. Sofern keine Zahlungsfrist angegeben ist, sind Rechnungen binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

8.6 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen, Mahnspesen und erforderliche Inkasso- oder Rechtsverfolgungskosten zu verrechnen. Der Auftragnehmer ist außerdem berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten, auszusetzen, Zugänge zu sperren oder Websites vorübergehend zu deaktivieren.

8.7 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, mit der Umsetzung, Einrichtung, Veröffentlichung oder Bereitstellung der Leistung zu beginnen, bevor die vereinbarte Anzahlung, Vorauszahlung oder erste Rate vollständig eingegangen ist. Rechnungen werden nach Vertragsabschluss bzw. gemäß Angebot ausgestellt; maßgeblich für den Projektstart ist der tatsächliche Zahlungseingang.

9 Kaufmodell

9.1 Beim Kaufmodell erstellt der Auftragnehmer eine Website für den Auftraggeber. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht gemäß diesen AGB, dem Angebot und dem jeweiligen Kaufvertrag.

9.2 Die Domain wird grundsätzlich vom Auftraggeber selbst erworben und verwaltet. Der Auftragnehmer kann bei der technischen Einrichtung unterstützen, haftet jedoch nicht für Domainregistrare, Registry-Stellen oder die tatsächliche Verfügbarkeit einer Wunschdomain.

9.3 Die vereinbarte Leistung umfasst die Veröffentlichung bzw. Bereitstellung der lauffähigen Website im vereinbarten Umfang, nicht jedoch die Übergabe von Quellcode, Bibliotheken, Build-Skripten, Repositories, Rohdateien, Entwicklungsumgebungen, offenen Design-Dateien oder internen Arbeitsdateien, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

10 Mietmodell

10.1 Beim Mietmodell stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Website gegen monatliche Vergütung zur Nutzung bereit. Das Mietmodell ist ausdrücklich kein Kaufmodell. Die Website, der Quellcode, das Design, technische Komponenten, Templates, Komponenten und interne Umsetzungsstrukturen verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers.

10.2 Der monatliche Mietpreis beträgt, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, 8 % des vereinbarten Verkaufspreises der Website. Das Mietmodell umfasst die Bereitstellung der Website inklusive Hosting und technischer Betriebsbereitschaft im vereinbarten Umfang.

10.3 Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung sind die monatlichen Entgelte geschuldet.

10.4 Die monatlichen Mietzahlungen dienen ausschließlich der zeitlich begrenzten Nutzung der Website während der Vertragslaufzeit und begründen keinen Anspruch auf Eigentumsübertragung, Herausgabe, Kaufpreis-Anrechnung oder spätere Übernahme der Website.

10.5 Eine spätere Übernahme, ein Kauf oder ein Buy-out der Website ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusatzvereinbarung möglich. Bereits bezahlte Mietentgelte werden auf einen späteren Kaufpreis oder Buy-out nicht angerechnet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

10.6 Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht des Auftraggebers. Nach Vertragsende oder wirksamer Kündigung wird die Website deaktiviert und nicht weiter bereitgestellt, sofern keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wird.

10.7 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Website vorübergehend zu deaktivieren oder den Zugriff zu sperren, bis sämtliche offenen Beträge beglichen sind.

11 Hosting und technische Betriebsbereitschaft

11.1 Hosting und technische Betriebsbereitschaft sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich im Angebot, Kaufvertrag oder Mietvertrag vereinbart wurden oder im Mietmodell enthalten sind.

11.2 Hosting & technische Betriebsbereitschaft umfasst die technische Bereitstellung der Website, Hosting, grundlegendes Uptime-Monitoring, SSL-/HTTPS-Betrieb, technische Erreichbarkeitsprüfung sowie Basis-Fehleranalyse bei technischen Störungen. Inhaltliche Änderungen, neue Seiten, neue Funktionen, Designänderungen, SEO-Maßnahmen, Texterstellung, Bildbearbeitung und sonstige Erweiterungen sind nicht enthalten und werden gesondert angeboten bzw. verrechnet.

11.3 Laufende Leistungen für Hosting und technische Betriebsbereitschaft können, sofern nicht Teil eines laufenden Mietmodells mit Mindestlaufzeit, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung sind die monatlichen Entgelte geschuldet.

11.4 Hosting erfolgt über externe Anbieter und technische Dienste, insbesondere Hosttech, Cloudflare oder vergleichbare Anbieter. Es gelten zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Drittanbieter.

12 Service Level (SLA)

12.1 Soweit Hosting, technischer Betrieb oder technische Betriebsbereitschaft durch den Auftragnehmer vereinbart wurden, wird für die technische Erreichbarkeit der vom Auftragnehmer gehosteten Website eine monatliche Zielverfügbarkeit von 99,9 % angestrebt. Supportleistungen erfolgen im Übrigen nach Maßgabe des vereinbarten Leistungsumfangs.

12.2 Bei gemeldeten technischen Problemen bemüht sich der Auftragnehmer um eine erste Reaktion innerhalb von bis zu 48 Stunden an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich). Die Reaktionszeit ist keine garantierte Wiederherstellungszeit.

12.3 Die Zielverfügbarkeit bezieht sich auf den monatlichen Durchschnitt der vom Auftragnehmer gehosteten Website. Ausgenommen sind geplante Wartungsfenster, notwendige Updates, Störungen durch Drittanbieter, Domain-/DNS-Probleme, höhere Gewalt, Cyberangriffe, Fehlkonfigurationen oder Mitwirkungsverzögerungen des Auftraggebers sowie Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers. Eine bestimmte Wiederherstellungszeit wird nicht garantiert.

12.4 Ein Anspruch auf Servicegutschriften, Vertragsstrafen oder Schadenersatz wegen Nichterreichens der Zielverfügbarkeit besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde oder der Schaden vorsätzlich bzw. grob fahrlässig durch den Auftragnehmer verursacht wurde.

13 Änderungen, Zusatzleistungen und Change Requests

13.1 Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsabschluss Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs, gelten diese als Change Request.

13.2 Change Requests sind möglichst konkret und schriftlich zu beschreiben. Der Auftragnehmer prüft, ob und zu welchen Kosten die gewünschte Änderung umgesetzt werden kann.

13.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Bearbeitung eines Change Requests von einer gesonderten Vergütungsvereinbarung abhängig zu machen. Bis zur Einigung über den Change Request bleibt der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang maßgeblich.

13.4 Zusätzliche Leistungen werden, sofern nicht ausdrücklich ein Fixpreis vereinbart wurde, nach dem jeweils gültigen Stundensatz oder nach gesondertem Angebot verrechnet.

14 Drittanbieter, Tools und externe Dienste

14.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Drittanbieter, Tools, Plattformen und Subunternehmer einzusetzen. Dies umfasst insbesondere Hostinganbieter, Cloud-Dienste, Analyse-Tools, Monitoring-Dienste, Git-Plattformen, CMS-Systeme, Storage-Dienste, Formularservices, E-Mail-Versanddienste, KI-Dienste und sonstige technische Dienstleister.

14.2 Für Leistungen, Verfügbarkeit, Änderungen, Ausfälle, Preisänderungen, Sicherheitslücken, Nutzungsbedingungen oder Entscheidungen von Drittanbietern übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, soweit diese außerhalb seines Einflussbereichs liegen.

14.3 Werden Drittanbieter im Namen oder auf Rechnung des Auftraggebers beauftragt, trägt der Auftraggeber alle daraus resultierenden Kosten, Pflichten und Risiken.

14.4 Änderungen durch Drittanbieter, insbesondere Preise, Nutzungsbedingungen, Schnittstellen, API-Regeln oder technische Einschränkungen, können Zusatzaufwand auslösen und gesondert verrechnet werden, sofern sie nicht bereits vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind.

15 Daten, Backups und Sicherheit

15.1 Der Auftragnehmer setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die bereitgestellten Leistungen sicher und stabil zu betreiben. Eine absolute Sicherheit kann jedoch nicht garantiert werden.

15.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverlust, sofern dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt auch dann, wenn Backups erstellt oder verwaltet werden.

15.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, wichtige Inhalte, Dateien, Zugangsdaten, Medien, Texte, Kundendaten und sonstige relevante Informationen selbst zu sichern oder für eine geeignete Sicherung zu sorgen.

16 Nutzungsrechte, Eigentum und Quellcode

16.1 Sämtliche Entwürfe, Konzepte, Designs, Quellcodes, Templates, Komponenten, Skripte, technische Strukturen, Automatisierungen, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.

16.2 Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber beim Kaufmodell ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke und den im Angebot vereinbarten Zweck.

16.3 Eine Bearbeitung, Weitergabe, Vervielfältigung, Lizenzierung, Weiterveräußerung, Veröffentlichung außerhalb des vereinbarten Zwecks oder Übertragung an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.

16.4 Die Herausgabe von Quellcode, Repositories, offenen Design-Dateien, Build-Prozessen, Komponentenbibliotheken, Zugangsdaten zu internen Systemen oder technischen Dokumentationen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

17 Kennzeichnung und Referenzen

17.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in angemessener Form auf seine Mitwirkung hinzuweisen, insbesondere durch einen dezenten Hinweis im Footer der Website, sofern im Angebot oder Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.

17.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber und das Projekt als Referenz auf der eigenen Website, in Präsentationen, Social Media, Portfolios oder Angebotsunterlagen zu nennen und darzustellen, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.

18 Rechtstexte, Impressum, Datenschutz und Compliance

18.1 Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber auf Wunsch technische Vorlagen, Generator-Texte oder Muster für Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweise oder sonstige Pflichttexte bereitstellen oder diese in die Website integrieren.

18.2 Diese Leistungen stellen keine Rechtsberatung dar. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für rechtliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Zulässigkeit solcher Texte.

18.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Rechtstexte selbst oder durch geeignete Rechtsberatung prüfen und freigeben zu lassen. Die Verantwortung für die rechtliche Konformität der Website und ihrer Inhalte liegt beim Auftraggeber.

19 Datenschutz, interne Datenverarbeitung und Auftragsverarbeitung

19.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und dem österreichischen Datenschutzrecht.

19.2 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Inan Software OG Kunden-, Angebots-, Vertrags-, Projekt-, Kommunikations- und Rechnungsdaten in internen Systemen verarbeitet, insbesondere in einer geschützten Subdomain-Anwendung mit Cloudflare D1-Datenbank. Die Verarbeitung erfolgt zur Angebotslegung, Vertragsabwicklung, Projektorganisation, Dokumentation, Kommunikation, Rechnungslegung und Kundenbetreuung.

19.3 Für den Versand von Angebots-, Vertrags-, Projekt- und System-E-Mails kann Resend.com eingesetzt werden. Für Kontaktformulare und Formularweiterleitung kann Formspree eingesetzt werden. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

19.4 Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die jeweiligen Zwecke erforderlich ist. Angebots-, Vertrags-, Projekt- und Rechnungsdaten werden bei Vertragsabschluss grundsätzlich für die Dauer der Geschäftsbeziehung und darüber hinaus für 7 Jahre ab Ende des maßgeblichen Kalenderjahres gespeichert, sofern gesetzliche Pflichten, Nachweisinteressen oder Rechtsdurchsetzung keine längere Speicherung erfordern. Nicht angenommene Angebote und Interessentendaten werden grundsätzlich spätestens 12 Monate nach Ablauf der Angebotsgültigkeit gelöscht oder anonymisiert, sofern keine weitere Geschäftsbeziehung entsteht.

19.5 Sofern der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten AVV ab oder binden diesen wirksam als Vertragsbestandteil ein.

20 Gewährleistung

20.1 Der Auftragnehmer behebt innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme bzw. Übergabe technische Mängel, die bereits bei Übergabe vorhanden waren und nachweislich auf eine vertragswidrige Leistungserbringung des Auftragnehmers zurückzuführen sind, unentgeltlich. Weitergehende gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit gesetzlich zulässig.

20.2 Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die durch nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, durch Drittanbieter, durch nicht vereinbarte Nutzung, durch fehlerhafte Inhalte, durch fehlende Mitwirkung, durch externe Updates oder durch Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers entstehen.

21 Haftung

21.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

21.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

21.3 Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Einzelvertrags beschränkt. Bei laufenden Miet-, Hosting- oder Betriebsbereitschaftsverträgen ist die Haftung auf die innerhalb der letzten 12 Monate bezahlten Entgelte beschränkt.

21.4 Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Umsatzverluste, Datenverlust, Reputationsschäden, Betriebsunterbrechungen, Rechtsverfolgungskosten des Auftraggebers oder Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

21.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für Inhalte, Materialien, Angaben, Rechtsverstöße oder Pflichtverletzungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer insoweit schad- und klaglos.

22 Projektabbruch und vorzeitige Beendigung

22.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu beenden, insbesondere bei Zahlungsverzug, schwerwiegender Verletzung von Mitwirkungspflichten, rechtswidrigen Inhalten, Missbrauch der Leistung, berechtigten Sicherheitsbedenken oder unzumutbarer Fortsetzung der Zusammenarbeit.

22.2 Kündigt der Auftraggeber ein Projekt vor Fertigstellung oder verhindert er die Fertigstellung durch fehlende Mitwirkung, sind alle bis dahin erbrachten Leistungen, nachgewiesenen Aufwendungen, Vorleistungen und angefallenen Fremdkosten zu vergüten. Bereits geleistete Anzahlungen werden mit diesen Beträgen verrechnet. Ein verbleibender Differenzbetrag kann als angemessene pauschalierte Entschädigung für Planung und Kapazitätsvorhaltung einbehalten werden, sofern dieser 30 % des Gesamtpreises nicht übersteigt und in angemessenem Verhältnis zu den tatsächlichen Nachteilen steht.

22.3 Da sich die Leistungen der Inan Software OG grundsätzlich an Unternehmer im B2B-Bereich richten, besteht für den Auftraggeber nach Vertragsabschluss kein allgemeines Rücktrittsrecht, Stornorecht oder Widerrufsrecht ohne wichtigen Grund. Ein Rücktritt, eine Stornierung oder eine vorzeitige Beendigung ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzlicher Rücktrittsgrund vorliegt oder ein wichtiger Grund besteht.

22.4 Vor Beginn der Leistungserbringung kann der Auftraggeber eine Stornierung anfragen. Bereits entstandene Aufwendungen, Fremdkosten, Projektvorbereitungskosten, reservierte und angemessen nachweisbare Kapazitäten sowie bereits erbrachte Leistungen können verrechnet bzw. mit bereits geleisteten Zahlungen verrechnet werden. Nach Projektstart ist eine kostenfreie Stornierung ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

23 Höhere Gewalt

23.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, Ausfälle oder Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse außerhalb seines Einflussbereichs. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, Internetausfälle, Serverausfälle, Cyberangriffe, Ausfälle von Drittanbietern oder sonstige unvorhersehbare technische Störungen.

24 Beschwerden und Streitbeilegung

24.1 Der Auftragnehmer ist bemüht, Beschwerden rasch und einvernehmlich zu klären. Beschwerden können an die im Impressum angegebene E-Mail-Adresse gerichtet werden.

24.2 Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich primär an Unternehmen (B2B). Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

25 Schlussbestimmungen

25.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.

25.2 Erfüllungsort ist der Sitz der Inan Software OG. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Inan Software OG zuständig.

25.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform oder einer dokumentierten elektronischen Form, sofern nicht zwingend eine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist.

25.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Fragen?

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